Waldfischbach-Burgalben Nach tödlichem Unfall: Durchsuchungsbeschluss war rechtens
Das Landgericht Zweibrücken hat die Beschwerde der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben wegen der Durchsuchung der Verwaltung am 21. Mai zurückgewiesen. Die Durchsuchungsanordnung hatte das Amtsgericht Zweibrücken auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgestellt. Es ging um Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft für ein Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem tragischen Unglück im Sommer 2023 im Bergbad Heltersberg benötigte. Bürgermeister Felix Leidecker (CDU) hatte die Durchsuchung, von der er erst kurz davor erfahren hatte, für illegal erachtet und Beschwerde eingelegt.
Laut Landgericht bestand zu jenem Zeitpunkt, als die Durchsuchungsanordnung ausgestellt wurde, auch Anlass dazu. Damals hatte die Verbandsgemeinde die Unterlagen noch zurückgehalten, weil sie sich von der Staatsanwaltschaft nicht beziehungsweise falsch informiert sah. Die Unklarheiten seien nicht so groß gewesen, als dass die Unterlagen nicht hätten herausgegeben werden können, sagt das Gericht.