Neue Rechtsprechung Nach Rechtsstreit in der Pfalz: Sold für US-Soldaten in Deutschland steuerfrei

Ramstein-Miesenbach: Ein US-Soldat geht auf der Ramstein Air Base mit einem Einkaufswagen an einer Reihe von Zelten vorbei.
Ramstein-Miesenbach: Ein US-Soldat geht auf der Ramstein Air Base mit einem Einkaufswagen an einer Reihe von Zelten vorbei.

Erstmals hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass in Deutschland stationierte US-Soldaten hier ihre Dienstbezüge nicht versteuern müssen. Auf dieses Urteil (3 K 1372/20) könnten sich bundesweit hierher entsendete Nato-Soldaten berufen, sagte eine Sprecherin des Gerichts in Neustadt an der Weinstraße. Allerdings sei das Urteil nicht rechtskräftig, denn die Finanzverwaltung habe „postwendend“ beim Bundesfinanzhof (BFH) in München Revision (I R 47/22) eingelegt.

Keine Rückkehr in die USA?

Ein in der Pfalz stationierter US-Amerikaner, der mit einer Deutschen verheiratet ist, hatte erfolgreich gegen die hiesige Besteuerung seiner Bezüge geklagt. Das zuständige Finanzamt hatte zuvor argumentiert, der Reservist habe seinen Wohnsitz in Deutschland und habe nicht seine Absicht nachgewiesen, nach Dienstende in die USA zurückzukehren. Daher müsse er die Vergütung für seine Tätigkeit als Reservist der US-amerikanischen Streitkräfte hier versteuern.

Keine Einschränkung

Das Finanzgericht befand im Gegensatz zur eigenen früheren Rechtsprechung, auf Grundlage des Nato-Truppenstatuts seien Nato-Soldaten in Deutschland von jeder Steuer auf Dienstbezüge befreit. Dass der Kläger nur Reservist in den strittigen Jahren gewesen sei, spiele keine Rolle, da das Nato-Truppenstatut hier keine Einschränkung mache. Auch die Ehe mit einer Deutschen sei unerheblich. Andere Einkünfte von Nato-Soldaten in Deutschland wie etwa aus Vermietungen oder Kapitalanlagen sind von dem Urteil nicht berührt.

Teure Nachzahlung

Der Fall des Soldaten in der Pfalz stach dabei besonders durch vom Finanzamt berechnete Steuerschuld heraus: 214.000 Euro hätte er dem Fiskus nachzahlen sollen. Mit Forderungen nach Steuernachzahlung sind der Betroffene und seine Familie nicht alleine, denn nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG sind es besonders die rheinland-pfälzischen Finanzbehörden, die US-Militärpersonal besteuern. Die Fälle gehen einer Quelle nach, die seit Jahren mit dem Thema befasst ist, in die Hunderte. Dagegen gibt es in anderen Bundesländern wie Bayern oder Hessen, in denen ebenfalls US-Militärs stationiert sind, nur Einzelfälle.

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