Dahn/Zweibrücken/Trier Nach Mord an Ehefrau: Syrer verliert Flüchtlings-Rechte
Das Verwaltungsgericht in Trier entzieht einem Syrer den Flüchtlingsstatus, weil er 2016 seine Ehefrau ermordet hat. RHEINPFALZ-Recherchen zufolge geht es um einen damals 33-Jährigen, der in Dahn (Südwestpfalz) auf offener Straße seine 20-jährige Ex-Partnerin erstach. Täter und Opfer waren zusammen aus Syrien nach Deutschland gekommen. Doch dann hatte sich die Frau von ihm getrennt, und das wollte er nicht akzeptieren. Zweibrücker Richter verurteilten ihn Ende 2016 zu lebenslanger Haft. Wer so eine Strafe verbüßen muss, kann nach 15 Jahren hinter Gittern auf Bewährung freikommen – wenn er sich zwischenzeitlich gebessert hat.
Seit 2016 nichts dazugelernt
Dem Dahner Mörder allerdings bescheinigt das Verwaltungsgericht nun, dass er seit 2016 nichts dazugelernt hat und sein Frauenbild unverändert geblieben ist. Falls er trotzdem irgendwann freigelassen werden sollte, müsste er deshalb sofort in sein Heimatland abgeschoben werden. Und wenn er von dort aus erneut nach Deutschland käme, würde er automatisch wieder im Gefängnis landen. Wie es für ihn ab 2031 weitergeht, hängt aber auch von der weiteren Entwicklung in Syrien ab: Derzeit schickt Deutschland überhaupt niemanden in den Krisenstaat zurück.