Coronavirus Ministerpräsidenten wollen Regeln länger beibehalten

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Die Ministerpräsidenten wollen weiterhin einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen. Vorsicht und Schutzmaßnahmen seien weiter geboten, begründete der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU), am Freitag den Beschluss zum Ende der Jahrestagung in Königswinter.

Angesichts eines markanten Anstiegs der Neuinfektionszahlen in den vergangenen Tagen hätten die Ministerpräsidenten darauf reagiert, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) es infrage gestellt habe, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25. November hinaus zu verlängern. „Wir brauchen eine Regelung, wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage, damit auch niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten möglich sind“, beschrieb Laschet die Position der MPK. Dazu zählten etwa die sogenannten 2- und 3G-Regeln, Masken, Abstand, Lüften sowie Kontaktdatenerhebungen. „3G“ steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.

„Bundeseinheitliche Regelung erforderlich“

„Wenn jedes Land das selbst festlegen muss, führt das zu Verwerfungen“, mahnte Laschet. „Deshalb ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.“ Die Länderchefs erwarteten, dass der Bundestag gemeinsam mit der scheidenden und der entstehenden Bundesregierung sowie den Ländern bis zum 25. November Klarheit schafften. Die Länder hätten dann auch noch eigene Regeln zur Umsetzung. „Aber die prinzipielle Option, die muss durch Bundesrecht hergestellt werden.“

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Zwar haben die Länder auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. Mehrere Ministerpräsidenten warnten aber am Rande der MPK vor einem „Flickenteppich“ und damit verbundener mangelnder Akzeptanz.

Zudem forderten die Ministerpräsidenten den Bund auf zu prüfen, wie die Fälschung von Impf,- Genesenen- und Testbescheinigungen lückenlos strafrechtlich geahndet werden könne.

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