Coronavirus Ministerium: Bald gilt 3G am Arbeitsplatz

Bald müssen auch Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getes
Bald müssen auch Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bald schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt in den kommenden Tagen #3GamArbeitsplatz“, erklärte das Ministerium am Freitag. Zunächst war von 3G  ab Mittwoch die Rede gewesen. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen.

Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben „eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können“. In Anspruch genommen werden können demnach „die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers“.

 

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