Rheinland-Pfalz Mertin hat verfassungsrechtliche Bedenken bei Infektionsschutzgesetz

Herbert Mertin (FDP, Justizminister von Rheinland-Pfalz
Herbert Mertin (FDP, Justizminister von Rheinland-Pfalz

Der Entwurf des Bundes für eine Neufassung des Infektionsschutzgesetz wirft nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FPD) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. „Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zeigt der Bund einmal mehr, dass er die Pandemiebekämpfung nicht besser kann, als die Länder“, sagte Mertin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Nach der völlig unzureichenden Impfstoffbeschaffung und der erst viel zu spät eingeführten Testmöglichkeiten will die Bundesregierung jetzt mit dem Kopf durch die Wand.“

„Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen“, sagte Mertin. „Das starre Abstellen lediglich auf den Inzidenzwert 100 ermöglicht es nicht, vor Ort auf mögliche besondere Umstände des Einzelfalls einzugehen.“ Es sei beispielsweise nicht einzusehen, dass es bei klar lokalisierten Ausbrüchen - etwa in einer Justizvollzugsanstalt - in einem ganzen Landkreis zwingend und ohne Ausnahmemöglichkeit zu Ausgangssperren kommen soll. Die Bundesregierung unternehme nicht einmal mehr den Versuch, wirtschaftliches und kulturelles Leben zumindest für negativ Getestete oder geimpfte Menschen eingeschränkt zu ermöglichen, sondern setze einseitig und undifferenziert auf Schließungen in allen Lebensbereichen.

„Hochproblematisch ist auch die starke Beschränkung der Rechtschutzmöglichkeiten“, sagte der Justizminister. Bisher seien für die rechtliche Beurteilung der Corona-Verordnungen der Länder die Verwaltungsgerichte zuständig, „die zügig und flexibel entscheiden konnten und dabei auch so manche Regelung aufgehoben oder abgeändert haben“. Künftig bliebe für alle Bürger bundesweit nur noch die Verfassungsbeschwerde unmittelbar zum Bundesverfassungsgericht. Dieses drohe somit in einer Flut von Anträgen unterzugehen.

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