Coronavirus Merkel: Im November „nationale Kraftanstrengung“ nötig – Maßnahmen im Überblick

Schild an einem Theater in Berlin im März. Im November wird es wieder ähnliche Schilder geben.
Schild an einem Theater in Berlin im März. Im November wird es wieder ähnliche Schilder geben.

[Aktualisiert 17.55 Uhr] Die neuen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie, auf die die Bundesregierung und die Länder sich heute in Berlin geeinigt haben, sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Monatsende gelten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die harten Beschlüsse verteidigt. „Wir müssen handeln, und zwar jetzt“, sagte die Kanzlerin am Mittwoch nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Es gehe darum, eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden. „Die Kurve muss wieder abflachen“, sagte Merkel. Man brauche jetzt im November eine befristete „nationale Kraftanstrengung“. Die Kanzlerin sprach von harten und belastenden Maßnahmen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

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KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen: Eine Person pro zehn Quadratmeter.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen.

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