Urteil Lindt-Hase: Der Goldton ist geschützt

Wird weltweit pro Jahr 160 Millionen Mal verkauft: der Lindt-Hase.
Wird weltweit pro Jahr 160 Millionen Mal verkauft: der Lindt-Hase.

Der Osterhase vor Gericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, dass der Farbton des Goldhasen des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt Markenschutz genießt.

Verhandelt worden war vor dem obersten deutschen Gericht die Frage, ob Lindt einem Konkurrenten die Benutzung eines ähnlichen Farbtons untersagen lassen kann. Das Landgericht München entschied zuvor für den Schweizer Hersteller, das Oberlandesgericht aber für die Konkurrenz. Lindt argumentierte vor dem BGH, der Farbton sei „überragend bekannt“.

Der Erste Zivilsenat des BGH gab nun Lindt Recht und entschied, der Hase habe „als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt“. Der Zuordnungsgrad des Farbtons zum Produkt liege nach einer Umfrage bei 70 Prozent. Der in Goldfolie verpackte und mit einer – meist – roten Schleife samt Glöckchen ausgestattete Schoko-Hase wird seit rund 70 Jahren vor allem in der Zeit vor Ostern weltweit 160-millionenfach verkauft.

Lindt hatte bereits früher lange über den Hasen vor Gericht gestritten. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheiterte die Firma 2012 beim Versuch, den Goldhasen europaweit als Marke schützen zu lassen.

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