MAINZ Landtag: Schnelle Hilfe für Flutopfer beim Wiederaufbau
Der rheinland-pfälzische Landtag hat wichtige finanzielle und rechtliche Grundlagen für den Wiederaufbau der von der Flutkatastrophe besonders hart getroffenen Gebiete im Ahrtal geschaffen. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten am Donnerstag ein Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens und ein Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus. Es bietet den haushaltsrechtlichen Rahmen für die Hilfen für geschädigte Privatleute, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie für den Wiederaufbau. Das Geld dafür stammt aus den von Bund und Ländern bereits zugesagten Hilfen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro, von denen etwa die Hälfte an Rheinland-Pfalz gehen soll.
Das zweite Gesetz soll durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse und eine Erleichterung rechtlicher Verfahren für eine schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur und eine Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sorgen. Beim Wiederaufbau soll zudem künftig eine hohe „Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse“ sichergestellt werden. Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli waren landesweit 134 Menschen ums Leben gekommen.