Eifelkreis Bitburg-Prüm Landrat geht als Privatperson gegen Corona-Verfügung des eigenen Kreises vor

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Der rheinland-pfälzische Freie-Wähler-Fraktionschef und Landrat Joachim Streit geht als Privatperson gegen eine Regelung seines eigenen Eifelkreises Bitburg-Prüm vor. Nach Auskunft seines Prozessbevollmächtigten vom Freitag legte er beim Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren Widerspruch ein gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die der Kreis wegen hoher Corona-Fallzahlen von Freitag bis Sonntag (9. bis 11. April) verfügt hatte.

Die Kreisverwaltung war nach eigener Aussage vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium angewiesen worden, die entsprechende Landesverordnung „bei Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich durchzusetzen“. Demnach dürfen Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Wohnungen und Häuser verlassen.

Streits Anwalt Edgar Haubrich verwies auf die positive Testung von 32 Menschen in einem Betrieb in der Stadt Speicher. Der Landrat selbst erklärte: „Betrachtet man die übrigen Gebiete, würde die Sieben-Tage-Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen.“ Laut Haubrich wäre eine Maskenpflicht oder ein Kontaktverbot nachts im Freien ein milderes Mittel als eine Ausgangsbeschränkung. Streit und seine Frau kämen wegen langer Arbeitstage auch am Wochenende erst nach 21.00 Uhr zum Sport im Freien, etwa zum Joggen. „Diese Möglichkeit wird ihnen nunmehr genommen“, kritisierte der Prozessbevollmächtigte.

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