RHEIN-Hunsrück-kreis Landrat Bröhr wehrt sich gegen Corona-Ausgangssperre

Landrat Marlon Bröhr geht als Privatmann gegen die Ausgangssperre vor.
Landrat Marlon Bröhr geht als Privatmann gegen die Ausgangssperre vor.

Neben Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit (Freie Wähler) ist auch sein Rhein-Hunsrück-Amtskollege Marlon Bröhr (CDU) als Privatperson gegen eine eigene Corona-Regelung vorgegangen.

Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag auf Anfrage mitteilte, hatte Bröhr in einem Eilverfahren Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte. Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten – daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der Ausgangsbeschränkung verpflichtet. Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21 und 5 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen. Die Ausgangsbeschränkung sei nicht zweckmäßig, so Bröhr. Im ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in der Nacht nachgewiesen worden – die Ansteckungen passierten tagsüber. Das Verwaltungsgericht Koblenz will rasch darüber entscheiden. Bröhrs Amtskollege Streit war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis Bitburg-Prüm im Eilverfahren gescheitert.

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