Rheinland-Pfalz Landgericht Kaiserslautern rollt Nürburgringaffäre nicht erneut auf

Ex-Finanzminister Deubel.
Ex-Finanzminister Deubel.

Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), verzichtet auf ein Wiederaufnahmeverfahren in der Nürburgringaffäre vor dem Landgericht Kaiserslautern. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Doch an anderer Stelle klagt der 71-Jährige erneut.

Deube verbüßt eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten als Freigänger in der Strafanstalt Rohrbach. Zu dieser Strafe hat ihn 2020 das Landgericht Koblenz im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre verurteilt. Das Gericht wertete eine Einlassung Deubels vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages im Jahr 2010 als Falschaussage, was auch ohne Eid strafbar ist. Außerdem soll er ohne Rechtsgrundlage eine fünfstellige Summe für die damaligen Geschäftspartner des Nürburgrings bewilligt haben. Deubel trat 2009 als Finanzminister zurück, nachdem die private Finanzierung des Rennstreckenausbaus gescheitert war, in den das Land bereits 500 Millionen Euro investiert hatte.

In Kaiserslautern wollte Deubel seine Unschuld beweisen, deshalb beantragte er Ende 2020 die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft Koblenz forderte im Oktober 2021 die Zurückweisung. Nun zog Deubel den Antrag zurück, muss aber laut Gerichtssprecher die Kosten für dieses Verfahren in nicht genannter Höhe tragen.

Im Februar 2021 erstritt Deubel vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, dass er seine Pension in Höhe von 6700 Euro im Monat behalten darf. Nach einem Bericht der „Rhein-Zeitung“ wehrt er sich aktuell vor dem Verwaltungsgericht Koblenz dagegen, ein Darlehen zur Rechtsverteidigung im Strafverfahren über knapp 88.000 Euro an das Land zurückzuzahlen.

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