Rheinland-Pfalz Land plant Beherbergungsverbot

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Auch in Rheinland-Pfalz soll es demnächst ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten geben. Ab welchem Zeitpunkt diese Regelung gelte, sei aber noch unklar, teilte Regierungssprecherin Andrea Bähner am Mittwoch mit. Die Landesregierung werde jetzt mit ihren Partnern in den Kommunen, den Industrie-und Handelskammern und der Dehoga über eine gute und praktikable Umsetzungsmöglichkeit beraten. Ausgenommen vom Beherbergungsverbot seien - wie bisher auch bei der Quarantäne - Geschäftsreisen und Reisen aus triftigen Gründen. Ausgenommen sind auch Menschen aus Risikogebieten, die einen aktuellen negativen Corona-Test haben.

Auf ein solches bundesweites Beherbergungsverbot hatten sich zuvor Länder und Bund in einer Schalte geeinigt. Dreyer begrüßte, dass sich die deutliche Mehrheit der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramtes auf ein gemeinsames Vorgehen für innerdeutsche touristische Reisen verständigt habe. „Ich sehe mit Sorge, dass die Zahlen in Deutschland wieder steigen und wir an verschiedenen Orten Infektionsausbrüche haben, die nicht lokal eingegrenzt sind“, sagte sie einer Mitteilung der Staatskanzlei zufolge.

Bislang gilt in Rheinland-Pfalz die Regelung, dass Urlauber aus Gebieten mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen grundsätzlich anreisen dürfen, sich dann aber in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Bestätigt ein ärztliches Attest nach einem Corona-Test, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen, kann die Quarantäne wegfallen. Nach Angaben des Landes darf der Test aber frühestens 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein. Rheinland-Pfalz unterscheidet dabei nicht zwischen Urlaubern aus Risikogebieten im In- oder Ausland.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten in Rheinland-Pfalz etwa für Pendler, Geschäftsreisende und Reisende mit einem anderen wichtigen Grund. So muss nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu fünf Tage aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreist oder sich maximal 24 Stunden in Rheinland-Pfalz aufhält. Auch die Pinkelpause von Durchreisenden ist erlaubt.

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