Corona Kritik an Gesetzeslücke bei gefälschten Impfpässen

In einem Impfpass ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen.
In einem Impfpass ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat das Bundesjustizministerium wegen einer Strafbarkeitslücke bei der Vorlage gefälschter Impfpässe kritisiert.

„Um es ganz salopp zu sagen: Das ist verschnarcht worden“, sagte Biesenbach dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Das Landgericht Osnabrück hatte Ende Oktober entschieden, dass die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar sei. Es bestehe laut geltender Rechtslage für diesen Fall eine „Strafbarkeitslücke“.

Strafrechtlich sanktioniert sind laut der Gerichtsentscheidung nur die Herstellung von gefälschten Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch gegenüber Behörden oder Versicherungen, um die es sich bei einer Apotheke nicht handle. Im Ergebnis bleibe die Vorlage eines falschen Impfausweises in einer Apotheke nach der derzeit herrschenden Rechtslage deshalb straffrei.

Biesenbach warf dem Justizministerium nun Untätigkeit vor. „Wir haben schon viel zu lange gewartet, und das Bundesministerium hat sechs Monate lang nichts getan“, sagte er weiter. Das Bundesjustizministerium teilte dem ARD-Politikmagazin auf Anfrage mit, dass derzeit geprüft werde, „ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich sind“.

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