Neustadt Knöllchen für offenes Autofenster
Das Auto war ordnungsgemäß geparkt, ein Parkschein gezogen, und doch erhielt ein Neustadter einen Strafzettel. Denn wegen der Hitze hatte er ein Wagenfenster nicht komplett geschlossen. Doch das ist nicht zulässig, 15 Euro Bußgeld sind die Folge. Die Regel ist vielen unbekannt, obwohl allein in Neustadt jährliche Dutzende Autofahrer deswegen belangt werden. Mehr zu dem Fall und den Hintergründen lesen Sie hier.