Koblenz Kinderporno-Verdacht gegen Kinderschützer

Auf dem privaten Rechner eines Mitarbeiters des Kinderschutzbundes Koblenz wurden Kinderpornos gefunden.
Auf dem privaten Rechner eines Mitarbeiters des Kinderschutzbundes Koblenz wurden Kinderpornos gefunden.

Ein 54-jähriger Mann, der bis vor Kurzem beim Kinderschutzbund Koblenz gearbeitet hat, steht im Verdacht, Kinderpornos besessen und weitergeleitet zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Freitag mit.

Die Ermittlungen gehen auf eine Mitteilung des US-amerikanischen „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), dem „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ zurück. Laut Oberstaatsanwalt Rolf Wissen soll der Mann im Dezember 2019 kinderpornografische Bilder an eine andere Person verschickt haben. Ende Juni 2020 seien bei einer Hausdurchsuchung Datenträger beschlagnahmt worden, deren Auswertung noch andauerten.

Keine Hinweise auf eigene Übergriffe

Hinweise, dass der Mann selbst sexuell übergriffig geworden ist, gibt es den Angaben nach nicht. Auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Kinder, die vom Koblenzer Kinderschutzbund betreut wurden, Opfer von Übergriffen wurden. „Wir sind sehr betroffen“, sagte am Freitag Christian Zainhofer, Landesvorsitzender des rheinland-pfälzischen Kinderschutzbundes. Der Koblenzer Kinderschutzbund habe sofort nach Bekanntwerden des Verdachts reagiert und dem Mann fristlos gekündigt. Er habe auch keinen Zugang mehr zu den Räumen gehabt. Der Kinderschutzbund sei ebenso wie Vereine gefährdet, dass Pädophile sich angezogen fühlten, weil sie in diesen geschützten Bereichen relativ einfach Kontakt zu Kindern aufbauen könnten. Die Öffentlichkeit sei über den Vorfall erst jetzt informiert worden, weil die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen zuvor keine Freigabe erteilt habe, sagte Zainhofer, der als Rechtsanwalt in Landau arbeitet.

Mann ist auf freiem Fuß

Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft deutscher Staatsbürger. Weil kein Haftgrund vorliege, sei er nicht in Untersuchungshaft. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.

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