Konstanz Kind in Handschellen: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) den Erlass eines Strafbefehls gegen zwei der vier Polizeibeamten beantragt, die im Februar ein elfjähriges Kind in Singen (Landkreis Konstanz) in Handschellen abgeführt und auf die Polizeiwache gebracht hatten. In zwei weiteren Fällen habe die Staatsanwaltschaft zudem nach eigenen Angaben die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages angeboten, wie der SWR am Samstag mitteilte. Die Ermittlungen hätten allerdings keine rassistischen Beweggründe ergeben, so die Staatsanwaltschaft Konstanz. Gegen die Strafbefehle hätten die Betroffenen zudem Einspruch eingelegt.
Am 6. Februar 2021 sollen die Polizisten in Singen nach Angaben des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma (VDSR-BW) spielende Kinder vor einem Wohnhaus kontrolliert und einen elfjährigen Jungen rassistisch beleidigt und in Handschellen abgeführt haben. Von weiteren Kindern seien die Personalien aufgenommen worden. Daraufhin habe die Familie des Jungen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Beleidigung gestellt. Ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten wurde eingeleitet.
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW, sagte laut einer Mitteilung vom Freitagabend, der Vorfall habe große Empörung ausgelöst. Der Verband wünsche sich und erwarte auch, dass es zu einer öffentlichen Verhandlung komme. Die antiziganistische Tatmotivation der Beamten müsse beim Namen genannt werden, so Strauß. (2418/23.10. 2021)