Rheinland-PFalz Kaum Chancen für Wahlrecht ab 16

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Ein Wahlrech ab 16 Jahren, wie es die Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz anstrebt, wird es wohl vorerst nicht geben. Das ist bei der Landtagsdebatte über das Thema am Donnerstag deutlich geworden. Die Parteien der „Ampel“, SPD, Grüne und FDP, machten sich für eine Senkung des Wahlalters in Rheinland-Pfalz stark. Alle drei Oppositionsparteien – CDU, AfD und Freie Wähler – lehnten den Vorstoß ab. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung, die für eine Herabsetzung des Wahlalters nötig wäre, ist deshalb nicht in Sicht.

Die SPD wies darauf hin, dass 16- und 17-Jährige in 11 von 16 Bundesländern die Kommunalvertretungen mitwählen könnten, in 6 Ländern auch die Landesparlamente. „Es gibt keine Argumente mehr, warum Rheinland-Pfalz eines von wenigen Bundesländern sein soll, wo 16- und 17-Jährige vom Wahlrecht ausgeschlossen werden“, sagte die Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler - und provozierte damit den Zwischenruf „doch!“ aus den Reihen der CDU.

Der Unions-Abgeordnete Matthias Reuber erklärte, warum seine Fraktion das Wählen mit 16 weiter ablehne. „Ein Herabsetzen der Altersgrenze für das Wahlrecht ohne Berücksichtigung der Volljährigkeit ist willkürlich“, sagte der 30-Jährige und fügte hinzu: „Warum 16, warum nicht 17, warum nicht 15?“ Das Wahlrecht dürfe nicht „isoliert von anderen Rechten und Pflichten in unserem Gemeinwesen“ betrachtet werden.

Der Landtag wird sich nun im üblichen parlamentarischen Verfahren im Innenausschuss sowie im Familien- und Rechtsausschuss mit dem Entwurf der Verfassungsänderung befassen. Danach wird das Parlament im Plenum in einer Schlussabstimmung entscheiden. Bätzing-Lichtenthäler sprach von der Überlegung, dabei eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

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