Speyer Katzenschutzverordnung: Entscheidung wohl nächstes Jahr

Freigängerkatze: Stadt denkt über Kastrationspflicht nach.
Freigängerkatze: Stadt denkt über Kastrationspflicht nach.

Die Stadtverwaltung hat den Bedarf erkannt und prüft die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung für Speyer. Das teilte Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) am Mittwochabend im Umweltausschuss mit. Sie wurde von der CDU nach dem Stand der Bearbeitung von deren Antrag aus dem Oktober 2020 gefragt. „Je schneller die Verordnung kommt, desto besser ist es“, so Frank Hoffmann (CDU). Laut Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes muss festgestellt werden, dass Katzen „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ erdulden, die auf die „hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind“ – nicht zuletzt, um die Vermehrung etwa per Kastration zu bremsen. Die Verwaltung habe sich inzwischen mit dem Tierschutzverein zum Katzenbestand in der Stadt ausgetauscht. Binnen vier Jahren habe es 175 Kastrationen gegeben und 514 Fundkatzen. Vor Erlass einer Verordnung müssten noch Anfragen bei der Landestierärztekammer und der Veterinärbehörde erfolgen. Offen ist, ob die Verordnung im gesamten Stadtgebiet oder nur in Teilbereichen gelten soll. Die Beigeordnete meinte, dass sie 2022 zur Abstimmung „anstehen könnte“.

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