Bundesverfassungsgericht Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerden gegen EU-Coronafonds ab

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Zustimmung zum EU-Coronafonds zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer seien in ihrem Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht verletzt, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Weder seien offensichtlich die Kompetenzen der Europäischen Union überschritten noch sei die haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags beeinträchtigt.

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