Berlin Kanzleramt will Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängern

Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamts bei der Kontrolle der Kontaktbeschränkungen Anfang April.
Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamts bei der Kontrolle der Kontaktbeschränkungen Anfang April.

Nach dem Willen des Bundes sollte der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab 6. Juni nur noch dort beschränkt werden, wo es die Infektionszahlen erfordern. Das steht in einer Beschlussvorlage des Kanzleramts. Laut Berichten verschiedener Medien sollen die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängert werden.

Mindestabstand: In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.

Maßnahmen je nach Infektionszahlen: Ab 6. Juni solle der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch dort verbindlich eingeschränkt werden, wo die Infektionszahlen dies erfordern.

Private Treffen: Maximal 20 Menschen sollen sich treffen dürfen, und das möglichst im Freien. Zu Hause sollten sich nur so viele Menschen versammeln, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Maximal sollten es zehn sein. Der Raum sollte ausreichend gelüftet werden. Der Personenkreis, der etwa mit Kindern in Kontakt komme, sollte wegen der nicht immer umsetzbaren Schutzregeln möglichst klein gehalten werden.

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