Koblenz „Kalifatsstaat“: Strafverfahren gegen elf Personen

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Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat drei mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen islamistischen Vereinigung „Kalifatsstaat“ angeklagt. Sie wirft nach Mitteilung vom Donnerstag einem 44-jährigen Mann aus Köln sowie zwei 49 und 62 Jahre alten Beschuldigten aus Bad Kreuznach vor, vom November 2020 bis Juni 2022 den Zusammenhalt des „Kalifatsstaats“ aufrechterhalten zu haben.

Der 44-Jährige ist der Sohn des 2004 in die Türkei abgeschobenen Anführers der Organisation und einstigen sogenannten Kalifen von Köln, Metin Kaplan. Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Sie wollten hier einen Staat islamischer Prägung errichten, in dem die Scharia gilt.“ Das Bundesinnenministerium hatte den „Kalifatsstaat“ bereits 2001 verboten.

Die drei Angeklagten sitzen seit einer Razzia im Juni in Untersuchungshaft. Den Ermittlungen zufolge erwirtschafteten die 49 und 62 Jahre alten Beschuldigten als Hauptverantwortliche eines Bad Kreuznacher Moscheevereins mit Spenden von Gemeindemitgliedern, dem Vertrieb von Kalendern und Büchern sowie dem Verkauf von Lebensmitteln Geld für den „Kalifatsstaat“. Zudem sollen sie Streit auch in anderen Moscheegemeinden geschlichtet haben. Von Metin Kaplan hätten sie direkte Anweisungen aus der Türkei bekommen.

Dessen Sohn gab - als Angehöriger der zweitobersten Ebene des „Kalifatsstaats“ - laut Generalstaatsanwaltschaft Anweisungen seines Vaters weiter und schlichtete ebenfalls Streitigkeiten innerhalb des „Kalifatsstaats“. Das Geld aus den Moscheegemeinden soll er zudem angenommen und die dortige Verteilung der islamistischen Kalender und Bücher organisiert haben. Das Verfahren gegen acht weitere Beschuldigte, die nicht in U-Haft sitzen, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft abgetrennt.

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