Coronavirus Impfstatus: Regierung prüft Auskunftspflicht

Über ihren Impfstatus müssen die meisten Beschäftigten keine Auskunft geben.
Über ihren Impfstatus müssen die meisten Beschäftigten keine Auskunft geben.

Die Bundesregierung prüft die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Auskunft von Beschäftigten über deren Impfstatus. „Wir prüfen das“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. „Es gibt Argumente dafür und dagegen.“ Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: „Die Gespräche dazu laufen.“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. In der kommenden Woche soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag behandelt werden. Geplant ist dann die abschließende Beratung des Vorhabens, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz). Ob auch die Frage eines Auskunftsrechts für Unternehmen dann auf die Tagesordnung kommt, blieb offen.

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Kliniken können bereits den Impfstatus der Beschäftigten abfragen.
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Impfstatus: Auskunftspflicht muss Ausnahme bleiben

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