Grundsatzurteil Impfpflicht verstößt nicht gegen Menschenrechte

Das Urteil zur tschechischen Impfpflicht strahlt auch auf die deutsche Impfdebatte aus.
Das Urteil zur tschechischen Impfpflicht strahlt auch auf die deutsche Impfdebatte aus.

Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind zulässig, um eine Impfpflicht durchzusetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Derlei Maßnahmen seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil bezieht sich auf die Impfpflicht in Tschechien, aber es dürfte Auswirkungen auch auf die deutsche Impfdebatte haben.

In Tschechien gilt eine Impflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Kindergärten und Krippen können ungeimpfte Kinder abweisen. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldbuße. Die Große Kammer des Gerichts entschied nun final über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten.

Das Gericht sieht eine Impflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen – mit Impfungen oder wenn nicht möglich durch eine entstehende Herdenimmunität. Dies sei im besten Interesse der Kinder. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.

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