Pfalz-Ticker Hygienekonzept für Bordelle zurückgezogen: Land kündigt neue Fassung an

Der Betrieb von Bordellen ist in Rheinland-Pfalz ab 10. Juni wieder erlaubt.
Der Betrieb von Bordellen ist in Rheinland-Pfalz ab 10. Juni wieder erlaubt.

Die inzwischen neunte Corona-Bekämpfungsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die in der Nacht zum Freitag veröffentlicht wurde, ermöglich ab dem 10. Juni auch wieder den Betrieb von Bordellen und Prostitutionsstätten. Das am Freitag dazu vorgelegte Hygienekonzept zog die Landesregierung kurz nach der Bekanntgabe wieder zurück. Die Fassung solle überarbeitet werden, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei in Mainz.

Das zurückgezogene Konzept hatte vorgesehen, dass die Kontaktdaten aller Kunden erfasst werden sollten. Weiterhin hieß es: „Die Anforderungen an Dienstleistungen und Anwendungen richten sich nach den Regelungen der Corona-Bekämpfungsordnung.“ Demnach hätte in den Bordellen wohl immer dann Maskenpflicht bestanden, wenn das Abstandsgebot „zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann“.

Neue Regelungen für zwei Dutzend Bereiche

In Ergänzung zur neuen Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz – es ist inzwischen die neunte Fassung – veröffentlichte die Landesregierung am Freitag insgesamt zwei Dutzend neue beziehungsweise überarbeitete Hygienekonzepte „für B wie Badegewässer bis Z wie Zoos“. Ein Überblick über wichtige Neuerungen – sie gelten ab dem 10. Juni – steht hier.

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