Terrorismus Hafturteile gegen zwei deutsche Dschihadisten

Diese Frauen aus dem ehemaligen IS-Gebiet wurden 2019 von syrischen Kurden gefasst. Auch deutsche Staatsbürger waren unter den G
Diese Frauen aus dem ehemaligen IS-Gebiet wurden 2019 von syrischen Kurden gefasst. Auch deutsche Staatsbürger waren unter den Gefangenen.

Die deutsche Justiz hat zwei weitere Verfahren gegen deutsche Dschihadisten abgeschlossen, die in Syrien an terroristischen Handlungen beteiligt waren. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde am Dienstag der 31-jährigen Marius A., ein früheres Mitglied der Miliz Dschabhat al-Nusra, zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Eine 25-jährige Deutsch-Ghanaerin aus Hamburg wurde wegen Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat (IS) vom Hanseatischen Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Marius A. reiste demnach im Oktober 2013 nach Syrien und gehörte dort bis Ende März 2014 der Al-Nusra-Front an. Um die Dschihadistenmiliz zu unterstützen, habe er sich an der Waffe ausbilden lassen. Der Al-Nusra-Front habe er in der Folgezeit als Kämpfer zur Verfügung gestanden.

Die gebürtige Hamburgerin reiste im September 2014 als 17-Jährige auf eigenen Entschluss nach Syrien. Sie folgte ihrem damaligen Mann, der eine Kampfausbildung beim Islamischen Staat (IS) begonnen hatte, nach Rakka. Die Terrororganisation habe ihr eine monatliche Zuwendung gezahlt. Mit der Flagge des IS und einem Sturmgewehr habe die Frau für Propaganda-Fotos posiert und über Whatsapp für die Terrororganisation geworben.

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