Bundestagswahl Grüne im Saarland reichen Beschwerde gegen abgelehnte Landesliste ein

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Die saarländischen Grünen haben am Montag Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl eingereicht. Der Bundeswahlausschuss werde an diesem Donnerstag darüber entscheiden, sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker aus Blieskastel, die als Vertrauensperson der Partei fungiert. „Wir hoffen, dass wir Gehör finden und unsere Landesliste noch zugelassen wird.“

Ohne Landesliste könnte man im Saarland bei der Bundestagswahl am 26. September für die Grünen keine Zweitstimme abgeben. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35.117 Zweitstimmen bekommen.

Becker sagte, sie habe die Beschwerde bei der Landeswahlleiterin in Saarbrücken eingereicht, die diese dann an den Bundeswahlleiter weitergebe. Der Landeswahlausschuss im Saarland hatte die Landesliste der Grünen am Freitag nicht zugelassen. Begründet wurde das mit dem Ausschluss von 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung der Liste. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

Die Delegierten sind laut Becker nach einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Grünen ausgeschlossen worden. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt - und diese als unwirksam erklärt. „Wir hatten gar keine andere Wahl als uns auf die Bundesschiedsgerichtsbarkeit zu verlassen“, sagte Becker. Hätten wir uns dem widersetzt, hätte laut Bundessatzung ein Parteiausschluss gedroht. Die Saarlouiser Delegierten machen rund ein Drittel der Delegierten aus.

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