Berlin Giffey will Volksentscheid für Enteignungen respektieren

Franziska Giffey wird voraussichtlich die nächste Regierende Bürgermeisterin von Berlin.
Franziska Giffey wird voraussichtlich die nächste Regierende Bürgermeisterin von Berlin.

Nach dem klaren Votum der Berliner für die Enteignung großer Wohnungskonzerne hat die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey eine ernsthafte Prüfung zugesagt.

„Dieser Volksentscheid ist zu respektieren und die notwendigen Schritte sind einzuleiten“, sagte Giffey am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Der politische Auftrag sei nun, dass die Umsetzbarkeit des Volksentscheids geprüft werde anhand eines Gesetzentwurfs.

Dabei äußerte Giffey allerdings Zweifel an der Umsetzbarkeit der mit dem Volksentscheid verbundenen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne: „Wenn das nicht verfassungskonform ist, können wir es auch nicht machen.“ Giffey erneuerte auch ihre Position aus dem Wahlkampf zur Wahl des Abgeordnetenhauses, dass Enteignungen ihrer Meinung nach nicht zum Bau der benötigten neuen Wohnungen beitragen.

Eine Mehrheit der Berliner hat am Sonntag für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gestimmt. 56,4 Prozent votierten dafür und 39,0 Prozent dagegen, wie am Montag aus Daten hervorging, die von der Landeswahlleitung veröffentlicht wurden. Der Volksentscheid gilt damit als angenommen. Voraussetzung dafür war, dass die Mehrheit der Berliner Wählerinnen und Wähler – mindestens aber 25 Prozent der Stimmberechtigten – zustimmt. Der Volksentscheid fand zeitgleich zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl statt.

Das Ziel des Volksentscheids der gleichnamigen Bürgerinitiative ist die Vergesellschaftung von Wohnungen der großen Immobilienkonzerne in Berlin. Betroffen wären nach den Plänen der Initiative alle „privaten profitorientierten Immobiliengesellschaften“, die mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen, somit unter anderem Deutsche Wohnen, Vonovia und Akelius.

Die mehr als 240.000 Wohnungen sollen demnach in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden und dort „demokratisch, transparent und gemeinwohlorientiert“ verwaltet werden. Mit dem drastischen Schritt der Enteignung will die Initiative einen weiteren Anstieg der Mieten in der Hauptstadt stoppen.

Da der Volksentscheid jedoch kein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung zum Inhalt hat, ist das Ergebnis nicht bindend. Der Berliner Senat ist nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten.

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