Berufungsverfahren Gesundheitsrisiken durch Pille „Yasminelle“?

Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie.
Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie.

Der Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille „Yasminelle“ beschäftigt nun die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte am Dienstag in Freiburg in Berufung über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH (Az. 14 U 19/19). In der Verhandlung wurde ein Sachverständiger unter anderem dazu befragt, ob die Gesundheitsschäden der Frau auch auf andere Faktoren als die Pille „Yasminelle“ zurückzuführen sein könnten. Eine Entscheidung des Gerichts sollte erst an einem späteren Tag fallen.

Bayer Vital Gmbh weist Vorwürfe zurück

Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und entging nur knapp dem Tod. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Frau für unbegründet. 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von „Yasminelle“ zurückzuführen.

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