Sterbehilfe Gerichtsverhandlung um Zugang zu tödlichem Medikament

Um dieses Medikament geht es: Natrium-Pentobarbital wurde als Schlafmittel entwickelt. In der Schweiz kann es prinzipiell von je
Um dieses Medikament geht es: Natrium-Pentobarbital wurde als Schlafmittel entwickelt. In der Schweiz kann es prinzipiell von jeder Apotheke beschafft werden, in der Praxis tun dies nur wenige Apotheken.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt am Mittwoch (13.00 Uhr) den Streit um den Zugang zu einem tödlichen Medikament. Die Kläger, unter denen auch ein Mann aus der Pfalz ist, kommen aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Sie klagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, das ihren Wunsch abgelehnt hat. Wegen des Sitzes in NRW ist das OVG in Münster zuständig. Die Betroffenen wollen sich mit dem Medikament selbst töten.

Der älteste Kläger ist 77 Jahre alt, stammt aus dem Landkreis Lüneburg und leidet neben Krebs auch an einer Herzerkrankung. Der Kläger aus der Pfalz ist 51 Jahre alt und leidet seit über 20 Jahren an Multipler Sklerose. Der Mann ist ab unterhalb der Schulter gelähmt und muss rund um die Uhr betreut werden. Eine Klägerin kommt aus dem Landkreis Schwäbisch Hall. Die 68-Jährige hat Krebs und weitere multiple Erkrankungen.

2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf den selbstbestimmten Tod hat. Die Kläger fordern, sich mit dem Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital selbst töten zu dürfen. Das OVG muss jetzt entscheiden, ob die Ablehnung dieses Wunsches durch das Bundesinstitut mit Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz rechtens ist. Ein Urteil will das OVG nach der mündlichen Verhandlung an diesem Mittwoch verkünden.

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