Urteil Gericht untersagt „Bild“ Äußerungen über Kardinal Woelki

Der Kölner Bischof Kardinal Rainer Maria Woelki stritt sich mit der „Bild“-Zeitung vor Gericht.
Der Kölner Bischof Kardinal Rainer Maria Woelki stritt sich mit der »Bild«-Zeitung vor Gericht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat der „Bild“-Zeitung bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki untersagt. Damit bestätigte das OLG am Donnerstag teilweise vorherige Urteile des Kölner Landgerichts. Woelki war juristisch gegen einige Artikel zum Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Erzbistum vorgegangen, weil er darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Das OLG hat keine Revision gegen die Entscheidung zugelassen.

Unter anderem ging es um einen Online-Bericht über einen Pfarrer, den Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte. Der Priester hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Das OLG wertete mehrere Äußerungen als unzulässig, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe. Die Überschrift „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ sah das OLG jedoch – anders als das Landgericht - als zulässige Meinungsäußerung an. Diese zugespitzte Kritik an seiner Amtsführung müsse der Kardinal sich gefallen lassen.

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