Rheinland-Pfalz Gericht stuft Corona-Testpflicht an Schulen als rechtmäßig ein

Die Klage der Eltern eines Grundschülers wurde abgewiesen.
Die Klage der Eltern eines Grundschülers wurde abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die coronabedingte Testpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz als zulässig eingestuft. Es gebe keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die in der Corona-Bekämpfungsverordnung verankerte Regelung, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Klage der Eltern eines Grundschülers, der ohne vorherigen Test am Präsenzunterricht teilnehmen wollte, gegen die Verordnung in der Fassung vom 8. Oktober wurde damit abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Urteil vom 28. Oktober 2021, 4 K 407/21.KO) .

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