Mainz Gericht stellt Verfahren gegen Mitangeklagten im Held-Prozess ein

Das Landgericht Mainz hat am Dienstag das Verfahren gegen den Mitangeklagten im Prozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held eingestellt. Außerdem beschloss die Strafkammer, den Anklagepunkt des Betrugs gegen Held auf den Tatvorwurf der Untreue zulasten der Stadt Oppenheim zu beschränken. Ziel sei es, damit das Verfahren zu „verschlanken“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert. Das Urteil wird im Dezember erwartet, Held ist auch wegen Bestechlichkeit angeklagt.
Ein halbes Jahr nach Beginn des Prozesses folgte die Strafkammer einem Gesuch des Steuerberaters F., das Verfahren einzustellen. Der 84-Jährige räumte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, dass es „rückblickend sicher besser gewesen“ wäre, „wenn ich mit der Stadt Oppenheim einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hätte“. Als Auflage muss F. 50.000 Euro an gemeinnützige Organisationen spenden.
Das Verfahren wegen Betrugs und Bestechung belaste ihn und seine Familie sehr, erklärte der Angeklagte. Er hätte seine Vermittlungsleistungen beim Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Oppenheim sicherlich besser dokumentieren müssen. „Dass ich hier nachlässig war, halte ich heute für einen Fehler.“
Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten zu. Zur Begründung nannte er das Alter von F., dessen „problematischen Gesundheitszustand“, die vierjährige Verfahrensdauer und den „zumindest überschaubaren“ Schaden. Zuvor hatte das Gericht bereits das Verfahren gegen die Ehefrau von F. eingestellt - diese war nominell Geschäftsführerin der Firma, die der Stadt Oppenheim Maklercourtagen für die Vermittlung von Grundstücksgeschäften in Rechnung gestellt hat. Im Gegenzug soll F. Spenden an die SPD Oppenheim geleistet haben.