Pfalz-Ticker Gericht kippt Gütetermin zwischen Ehrmann und FCK – Schlichtung hat Vorrang
Der für diesen Dienstag, 12. Mai, angesetzte gerichtliche Gütetermin zwischen Torwarttrainer Gerry Ehrmann und dem 1. FC Kaiserslautern findet nicht statt. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern am Montag beschlossen. Ehrmann hatte gegen seine fristlose Kündigung durch den FCK geklagt. Das Gericht hat einem Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband Vorrang eingeräumt.
Gericht: DFB-Ordnung sieht Schlichtung vor
Das Gericht: „Zwischen den Prozessparteien war bzw. ist streitig, ob das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss durchzuführen ist. Die DFB Ausbildungsordnung sieht das an sich vor. Die Frage, ob die DFB Ausbildungsordnung zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde, hat das Arbeitsgericht bejaht und dabei mit der Üblichkeit einer solchen Vereinbarung sowie damit argumentiert, dass der 1. FC Kaiserslautern als Drittligist nach dem Statut der dritten Liga an die DFB-Ausbildungsordnung gebunden sei. Diese Ausbildungsordnung sieht das Schlichtungsverfahren vor.“
Weg übers Arbeitsgericht weiter möglich
Der Rechtsweg sei damit für den Kläger nicht ausgeschlossen, betonte das Gericht. Das Schlichtungsverfahren sei lediglich vorgeschaltet. Sollten die Parteien im Schlichtungsverfahren keine Lösung finden, wird das Verfahren beim Arbeitsgericht fortgesetzt werden.
Gegen die Entscheidung des Gerichts, den Rechtsstreit auszusetzen, ist außerdem die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.