Münster Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

Ausgangspunkt der Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh: Die Fleischfabrik der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.
Ausgangspunkt der Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh: Die Fleischfabrik der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen – ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Mehr als 1000 Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das hatte zu Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre eigentlich in der Nacht zum Mittwoch um 0 Uhr ausgelaufen.

Von dem Urteil könnte Signalwirkung ausgehen, weil demnach ein Lockdown künftig in Nordrhein-Westfalen nicht mehr automatisch für einen gesamten Landkreis angeordnet werden kann. Bundesweit gilt derzeit die Regelung, dass Einschränkungen des öffentlichen Lebens beim Erreichen einer kritische Marke von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen verfügt werden.

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