Rheinland-Pfalz Gericht: Über 2000 Euro für Verwahrung von Kennzeichen sind zu viel

Kosten in Höhe von 2331 Euro für die Verwahrung eines durch Polizeibeamte sichergestellten Kfz-Kennzeichens sind unverhältnismäß
Kosten in Höhe von 2331 Euro für die Verwahrung eines durch Polizeibeamte sichergestellten Kfz-Kennzeichens sind unverhältnismäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag bekannt gemachten Urteil entschieden.

Kosten in Höhe von 2331 Euro für die Verwahrung eines durch Polizeibeamte sichergestellten Kfz-Kennzeichens sind unverhältnismäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag bekannt gemachten Urteil entschieden. Ein Mann hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, nachdem er dazu aufgefordert worden war, den entsprechenden Betrag für die Verwahrung seines sichergestellten Kennzeichens zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (8 K 10881/16.TR)

Polizeibeamte hatten laut Gericht im Dezember 2020 bei einer Verkehrskontrolle das Nummernschild des Mannes sichergestellt, weil die EU-Kennung mit Folie abgeklebt worden war und die Stempelplakette gefehlt habe. Im Dezember 2021 wurde dem Mann mitgeteilt, dass eine Verwertung des Kennzeichens anstehe. Dem habe er zugestimmt. Das Land Rheinland-Pfalz habe den Kläger daraufhin aufgefordert, Verwahrungskosten in Höhe von 2331 Euro zu bezahlen – sieben Euro pro Tag für insgesamt 333 Tage. Ein Hinweis auf die Kosten von sieben Euro pro Tag im Januar 2021 habe den Mann nicht erreicht.

Ein Kfz-Kennzeichen könne man zu Preisen von unter zehn Euro erwerben, so das Gericht. Eine Verwahrung von vierzehn Tagen wäre ausreichend gewesen, um Voraussetzungen für die Verwertung oder Vernichtung festzustellen, heißt es in dem Urteil. Die Verwahrungsgebühren seien in diesem Fall somit rechtswidrig und unverhältnismäßig.

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