Frankenthal Gegen den Willen seiner Eltern: Frankenthaler bekommt Hälfte vom Erbe

Frankenthaler Richter haben den Letzten Willen eines Elternpaars korrigiert.
Frankenthaler Richter haben den Letzten Willen eines Elternpaars korrigiert.

Ein Frankenthaler bekommt die Hälfte vom Nachlass seiner Eltern, obwohl die ihn vollständig enterben wollen. Das haben Frankenthaler Richter jetzt entschieden. Hintergrund: Kinder haben normalerweise einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen 50-prozentigen Pflichtteil. Entzogen werden kann ihnen der nur in seltenen Ausnahmefällen: etwa, wenn sie ihren einstigen Erziehungsberechtigten nach dem Leben getrachtet haben.

Die Mutter geschlagen

Im Fall des Frankenthalers war lediglich dokumentiert, dass er 1996 seine Mutter geschlagen haben soll. Doch der Justiz zufolge lässt sich heute nicht mehr genau genug klären, wie es dazu gekommen war. Außerdem gehen die Richter davon aus, dass der Hauptgrund für das familiäre Zerwürfnis ohnehin ein anderer war: Demnach hätten die Eltern ihrem Sohn vor allem verübelt, dass er einen anderen als den ihm zugedachten Bildungsweg einschlug.

Ihren Nachlass hatten sie einer sozialen Einrichtung im Rhein-Main-Gebiet vermacht, die dem Urteil zufolge nun die Hälfte der fünfstelligen Summe an den Sohn weiterreichen muss.

Mehr über den Fall und weitere Hindernisse beim Enterben steht hier.

x