Rheinland-Pfalz Gastronomie: Jetzt doch Abgabe von Speisen und Getränken an der Theke möglich

Thresen im „Hüttenbrunnen“, dem Haus des Pfälzerwald-Vereins Edenkoben.
Thresen im »Hüttenbrunnen«, dem Haus des Pfälzerwald-Vereins Edenkoben.

In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz soll jetzt doch wieder auch eine Art Selbstbedienung möglich sein. Die am späten Montagabend veröffentlichte achte Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung sieht vor, das in den Gaststätten die „Bar- und Thekenbereiche für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden können“. Für den Verbleib der Gäste seien diese Bereiche jedoch geschlossen. Weiterhin gilt zudem, dass der Verzehr von Speisen und Getränken nur an den Tischen möglich ist.

Die bisherige Regelung hatte den Bar- und Thekenbetrieb noch untersagt und vorgeschrieben, dass die Bewirtung ausschließlich an den Tischen zu erfolgen hatte. Dieses Verbot der Selbstabholung von Speisen und Getränken, wie sie beispielsweise in den meisten Hütten des Pfälzerwald-Vereins und vielen Biergärten bis zum Beginn der Corona-Krise praktiziert wurde, war bei Kommunal- und Landespolitikern der CDU sowie bei Gastwirten in den vergangenen Tagen auf deutliche Kritik gestoßen.

Im Zuge der Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie konnte die Gastronomie seit 13. Mai wieder öffnen – etliche Betriebe waren jedoch aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Selbstbedienung der Gäste geschlossen geblieben.

x