Luftfahrt Freigabe der Corona-Staatshilfe an Condor gekippt

Der Staat hatte die Airline in der Corona-Krise im vergangenen Jahr mit Krediten über 550 Millionen Euro gestützt.
Der Staat hatte die Airline in der Corona-Krise im vergangenen Jahr mit Krediten über 550 Millionen Euro gestützt.

Das Gericht der EU (EuG) hat einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem deutsche Corona-Beihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht am Mittwoch. Es setzte die Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen neuen Beschluss erlassen hat.

Deutschland hatte dem Ferienflieger Condor im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie zwei Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter Investor sein Kaufangebot zurückzog.

Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor entstandenen Schäden sowohl die Reisebeschränkungen wegen der Pandemie als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein. Gegen diesen Beschluss klagte die Billig-Airline Ryanair.

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