Erdbeben in der Türkei und Syrien Finanzministerium: Spenden sind jetzt leichter abzusetzen

Zerstörungen in Aleppo (Syrien).
Zerstörungen in Aleppo (Syrien).

Menschen, die Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien mit Spenden unterstützen oder unterstützt haben, können diese Spenden leichter von der Steuer absetzen als üblich. Erleichterungen gelten auch für gemeinnützige Vereine. Wie Landes-Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in dieser Woche mitteilte, haben Bund und Länder diese Regelungen gemeinsam beschlossen, um dem enormen menschlichen Leid und den massiven Schäden an der Infrastruktur durch das Erdbeben vom Februar Rechnung zu tragen (wir berichteten über die Pläne). So genügen den Finanzämtern als Nachweis für Zuwendungen, die bis 31. Dezember 2023 zur Erdbebenhilfe auf ein Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung einer Bank als Belege. Die Empfänger müssen also nicht eigens Spendenquittungen ausstellen. Festgelegt wurde außerdem, dass gemeinnützige Vereine nicht ihre Satzung ändern müssen, um Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung Erdbebengeschädigter erhalten haben, auch dafür verwenden zu können. Es gibt laut Ministerium außerdem Vereinfachungen bei der steuerlichen Absetzungsfähigkeit des Einsatzes von Vereinspersonal oder der Nutzung von Räumen.

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