Impfstoff EMA: Keine Einschränkung von Astrazeneca

Der Impfstoff von Astrazeneca darf derzeit in Deutschland nur an Menschen ab 60 Jahren verimpft werden.
Der Impfstoff von Astrazeneca darf derzeit in Deutschland nur an Menschen ab 60 Jahren verimpft werden.

Trotz sehr seltener Fälle von Hirnthrombosen empfiehlt die EU-Arzneimittelbehörde EMA uneingeschränkt die Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca. Wie die EMA in Amsterdam erklärte, sollte bei Impfungen mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca auf Blutgerinnsel als mögliche Nebenwirkung hingewiesen werden. Diese sollten als „sehr seltene Nebenwirkung“ des Impfstoffs aufgeführt werden, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Auch wenn es einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Astrazeneca-Vakzin und dem vereinzelten Auftreten von Blutgerinnseln gebe, überwiege weiterhin der Nutzen des Mittels die Risiken.

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