Kreis Bad Dürkheim/Frankenthal Ehevertrag unwirksam: Bauer verklagt nach Scheidung Notar

Ein Bauer aus dem Raum Bad Dürkheim wollte bei seiner Hochzeit festschreiben, dass eine Scheidung sein Betriebsvermögen nicht sc
Ein Bauer aus dem Raum Bad Dürkheim wollte bei seiner Hochzeit festschreiben, dass eine Scheidung sein Betriebsvermögen nicht schmälert. Doch es kam anders.

Das Landgericht in Frankenthal hat einen Landwirt aus dem Raum Bad Dürkheim abblitzen lassen, der von einem Vorderpfälzer Notar 300.000 Euro Schadensersatz bekommen wollte. Der Jurist hatte den Bauern beraten, als der in den frühen 1990er-Jahren vor seiner Hochzeit einen Ehevertrag mit seiner Braut schloss. Diese Abmachung sollte garantieren, dass im Scheidungsfall das Betriebsvermögen nicht geschmälert wird – weshalb die Frau auf alle Ansprüche verzichtete.

Sittenwidrig und daher unwirksam

Doch als die Ehe 2019 tatsächlich zerbrochen war, galt diese Vereinbarung als sittenwidrig und daher als unwirksam. Also musste der Landwirt seiner Ex-Frau eine Abfindung von 300.000 Euro zahlen. Diese Summe wollte er nun von dem Notar ersetzt bekommen, von dem er sich falsch beraten glaubte. Doch das Frankenthaler Gericht hält nun dagegen: Zerplatzt sind die Regeln des Ehevertrags an Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht erst etwa zehn Jahre nach der Hochzeit des Paares formuliert hat. Weil der Notar diese neue Linie nicht kommen sehen konnte, kann er nun auch nicht in Haftung genommen werden.

„Liebe vergeht, Hektar besteht“: Mehr über den Fall steht in dieser Kolumne.

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