Russland Eckes-Granini setzt sich gegen Moskauer Gericht durch
Ein vor einem Moskauer Schiedsgericht erstrittener Schiedsspruch gegen den Fruchtsafthersteller Eckes-Granini über einen Schadenersatz von gut 49 Millionen Euro kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Aktenzeichen 2 Sch 3/20). Das Schiedsgericht bei der Moskauer Industrie- und Handelskammer habe seine Kompetenzen überschritten, was zur Versagung der Anerkennung des Schiedsspruchs führe, hieß es.
Klage eines Unternehmers
Ein in Russland tätiger deutscher Unternehmer hatte den Schiedsspruch gegen mehrere selbstständige Unternehmen der Eckes-Gruppe erwirkt. Hintergrund: Die Eckes-Gruppe wollte ab 2003 ihr Russlandgeschäft ausbauen und hatte dort eine GmbH gegründet, mit der der Unternehmer laut Gericht einen Kooperationsvertrag schloss. Als sich Umsatz und Ertrag in Russland ungünstig entwickelten, hatte Eckes wenige Jahre später das Geschäft dort wieder beendet.