Tödlicher Verkehrsunfall Dreieinhalb Jahre Haft für Raser

Der Angeklagte, verdeckt durch einen Aktenordner, im Gerichtssaal.
Der Angeklagte, verdeckt durch einen Aktenordner, im Gerichtssaal.

Wegen eines tödlichen Raserunfalls bei mehr als 230 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn ist ein 24-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt und getötet. Das Landgericht Ingolstadt sprach den Angeklagten am Dienstag wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig (Aktenzeichen 1 Ks 41 Js 18694/19).

Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.

Wagen auf 575 PS getunt

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Kilometern pro Stunde getunt und hätte damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. An der Unfallstelle hätte er bei dem Unfall im Oktober 2019 maximal Tempo 100 fahren dürfen, er war tatsächlich mit Tempo 232 unterwegs.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen.

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