Ludwigshafen Doppelte Gästeanzahl bei Trauerfeiern zulässig

Bestatter erfassen die Daten der Trauergäste.
Bestatter erfassen die Daten der Trauergäste.

Bei Trauerfeiern ist ab sofort eine größere Anzahl von Trauergästen erlaubt. Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich nach der jüngsten Landesverordnung die folgenden maximalen Teilnehmerzahlen (ohne Geistliche und Trauerredner): Hauptfriedhof 52, Friesenheim 24, Oggersheim 36, Rheingönheim 36, Maudach 14, Ruchheim 20, Oppau 24, Edigheim 14 und Mundenheim 20. Das entspricht nach weiteren Angaben der Stadtverwaltung einer Verdoppelung der bisher während der Corona-Pandemie zugelassenen Teilnehmerzahl.

Personalien werden erfasst

An den Trauerfeiern dürfen der engste Familienkreis, das sind Angehörige ersten und zweiten Grades (Ehepartner, Lebenspartner oder Verlobte, Geschwister, Eltern, Kinder, Enkelkinder und Großeltern, sowie deren Partner) und Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Über diesen Kreis hinaus dürfen auch weitere Menschen teilnehmen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist (mindestens fünf Quadratmeter Raumfläche pro Person). Dieser Teilnehmerkreis darf unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln auch vor den Trauerhallen an den Feiern teilnehmen.

Die Bestattungsunternehmen treffen Vorkehrungen durch Erfassung der Personalien, so dass Infektionsketten für die Dauer von einem Monat nachvollzogen werden können. An den Eingängen stehen Desinfektionsmittel bereit. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet. Der Mindestabstand zwischen den Stühlen beträgt bei Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, mindestens 1,5 Meter. Alle Teilnehmer müssen sitzen. Bei der Trauerfeier dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und weitergereicht werden. Die Türen der Trauerhalle dürfen nicht gleichzeitig als Ein- und Ausgänge genutzt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind Geistliche sowie Trauerredner.

Keine Chöre

Am Grab müssen bei Einhaltung der Abstandsregeln keine Masken getragen werden. Auf Gesang der Trauergemeinde und Einsatz eines Chors muss verzichtet werden. Die Orgel sowie Musik von Tonträgern kann gespielt werden. Die Türen der Hallen bleiben geöffnet, um eine ausreichende Durchlüftung zu gewährleisten. Weitere Informationen bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon 0621/504-4849 oder unter E-Mail friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de.

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