Pandemie Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Rheinland-Pfalz

Ab einer Inzidenz von 35 gilt in Rheinland-Pfalz ab Montag im Innenbereich die 3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete d
Ab einer Inzidenz von 35 gilt in Rheinland-Pfalz ab Montag im Innenbereich die 3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen eintreten.

In Rheinland-Pfalz gilt ab diesem Montag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Das sind die wichtigsten Regeln:

Ab einer Inzidenz von 35 wird bei Aktivitäten in Innenräumen die sogenannte 3G-Regel Pflicht. Das bedeutet: In Altenheimen, der Innengastronomie sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich müssen Besucher vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, für Kultur- und Sportveranstaltungen, Feste und andere Veranstaltungen sowie für Friseure, Kosmetikstudios, Körperpflege und Hotels.

Damit sich noch mehr Menschen immunisieren lassen: Die Landesregierung lässt die Impfbusse länger als zunächst geplant durch Rhe
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Selbsttests vor Ort möglich

Neben einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test als Nachweis könnten auch Selbsttests mitgebracht und vor Ort gemacht werden, hatte Landesimpfkoordinator Daniel Stich (SPD) erklärt. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 13 Jahre sowie alle Schülerinnen und Schüler.

Der Schwellenwert 35 ist nach Auskunft des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz erreicht, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über dem Wert 35 liegt. Die 3G-Regel greift dann am übernächsten Tag. Grundlage für die Zählung der drei Tage ist die Statistik des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz (LUA) - also nicht die Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI), das die LUA-Werte aufgrund der Meldekette mit einem Tag Verzögerung ausgibt. 

In der Pfalz ist der Schwellenwert bereits überschritten in den Kreisen Donnersberg, Germersheim, Kaiserslautern sowie in den Städten Frankenthal, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Neustadt, Speyer und Zweibrücken. 

Präsenzveranstaltungen an Universitäten

Auf Grundlage der 3G-Regel bereiten sich auch die Hochschulen und Universitäten auf das Wintersemester mit mehr Präsenz vor. Geimpft, genesen oder getestet gelten nach Angaben der Landesregierung dann auch für Hörsäle und Seminarräume.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen dürfen wie in den vergangenen Wochen stattfinden, aber nur dort, wo die Inzidenz noch relativ niedrig liegt. Wo der Schwellenwert von 35 mehrer Tage lang überschritten ist – und das gilt für weite Teile der Pfalz –, dürfen auch bei Freiluft-Veranstaltungen nur noch 500 Leute aufs Gelände. Es können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der FCK darf zu seinen Heimspielen 20.000 Zuschauer ins Stadion lassen, zum Ludwigshafener Filmfestival werden unter Auflagen wohl 5000 Menschen auf die Parkinsel dürfen.

Maskenpflicht

Wo die Maskenpflicht bisher bestand – also zum Beispiel in Bussen und Bahnen oder beim Einkaufen – gilt sie unverändert fort.

Schulen

Für die ersten zwei Unterrichtswochen hat die Bildungsministerin Maskenpflicht für alle verordnet. Bis mindestens zu den Herbstferien sollen die Schüler außerdem weiterhin regelmäßig getestet werden. Mehr dazu im Interview mit Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). 

Die neuen Regelungen der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gelten zunächst bis zum 11. September. Sie gehen auf die Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom 10. August zurück und sollen angesichts steigender Inzidenzen in der vierten Welle der Pandemie sicher durch den Herbst und Winter führen.

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