Trier Cyberbunker-Prozess geht nach mehr als einem Jahr zu Ende

Einer der laut Generalstaatsanwaltschaft bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime geht am Montag zu Ende.
Einer der laut Generalstaatsanwaltschaft bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime geht am Montag zu Ende.

Der Trierer Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum als Plattform für kriminelle Geschäfte steht vor seinem Finale. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer soll an diesem Montag (13. Dezember) vor dem Landgericht das Urteil gesprochen werden. Acht Angeklagte müssen sich in dem Mammutverfahren verantworten: Ihnen wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung über Jahre hinweg in einem alten Bunker an der Mosel ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben zu haben.

Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte – all das soll über die Server in der Anlage in Traben-Trarbach gelaufen sein. Dadurch, dass die mutmaßliche Bande den Cyberbunker betrieb, habe sie die Taten der Cyberkriminellen erst möglich gemacht und somit Beihilfe zu mehr als 240.000 Straftaten geleistet, davon ist Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz überzeugt.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Angeklagten einen „Bulletproof-Hoster“ (kugelsicheren Hoster) betrieben hätten, der damit warb, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Gegenüber Kunden habe man erklärt, dass man alles hosten würde außer Kinderpornografie und Terrorismus, hatte Angerer in seinem Plädoyer gesagt. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.

„Allen Angeklagten war das Geschäftsmodell des Cyberbunkers bekannt“, sagte Angerer. Es habe eine klare Aufgabenteilung gegeben. Und: Von den ausgewerteten Daten sei nichts legal gewesen. Angerer hatte für die Angeklagten teils hohe Freiheitsstrafen gefordert: Darunter für den Hauptangeklagten, einen 62 Jahre alten Niederländer, sieben Jahre und sechs Monate Haft. Er soll der „Kopf der Bande“ gewesen sein.

Ein sogenannter Manager (52) soll laut Angerer eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten bekommen, der ältere Sohn des Hauptangeklagten (35) eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung dagegen hatte in ihren Plädoyers vor allem Freisprüche gefordert. Der 62-Jährige sei weder verpflichtet noch in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde, hatte dessen Verteidiger gesagt. Der Betrieb eines Rechenzentrums sei nicht strafbar. Sein Mandant dürfe nicht wegen der „Werbeaussage“, sein Zentrum sei „bulletproof“ und biete eine Art „schusssichere“ Netzpräsenz an, verurteilt werden.

Im sogenannten letzten Wort sagte der Hauptangeklagte, er habe nie die Absicht gehabt, gegen Regeln oder Gesetze zu verstoßen. Die großen Mengen an Daten auf den Servern seien gar nicht zu überprüfen gewesen. Es sei zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden, dass die Server von Kriminellen genutzt würden. Er habe die Einnahmen aus dem Zentrum dazu genutzt, eine Verschlüsselungs-App zu entwickeln, sagte der Softwareingenieur.

Der Prozess gegen die sieben Männer und eine Frau läuft seit Oktober 2020. Es ist nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime. Die Anlage war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Damals wurden 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt.

x