Rheinland-Pfalz Corona-Regeln für Weihnachtsmärkte und Fußballspiele – Erleichterungen für Einzelhandel

Ein kuschelig-enges Beisammensein wie auf dem Weihnachtsmarkt in Kaiserslautern 2019 wird es wegen Corona in diesem Jahr nicht g
Ein kuschelig-enges Beisammensein wie auf dem Weihnachtsmarkt in Kaiserslautern 2019 wird es wegen Corona in diesem Jahr nicht geben.

[Aktualisiert 18.45 Uhr] Weihnachtsmärkte sollen in Corona-Zeiten entweder stark entzerrt werden oder Zugangskontrollen haben, bei denen Besucher die Kontaktdaten hinterlassen müssen. Das sieht die 11. Coronabekämpfungsverordnung vor, die am Freitagabend veröffentlicht wird. Darüber hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am frühen Freitagabend informiert, DIE RHEINPFALZ hatte bereits am Vormittag darüber berichtet.

Weniger freie Plätze in Kinos

Veränderungen wird es außerdem bei der Besucheranzahl von gewerblichen Veranstaltungen geben. Statt 150 Personen dürfen sich ab 15. September 250 Leute in Innenräumen versammeln – geeignete Hygienekonzepte vorausgesetzt. Unter freiem Himmel werden 500 Personen erlaubt sein, bisher sind es 350.

Bei Verstaltungen mit festen Sitzplätzen soll es nach Angaben Dreyers künftig ausreichen, wenn die Veranstalter zwischen einzelnen Gruppen einen Sitzplatz zur Seite sowie nach vorne und hinten freilassen. Als Beispiel nannte die Ministerpräsidentin Kinos und Theater. Bislang galt ein Abstand von mindestens 1,50 Meter.

Erleichterung beim Einkaufen

Erleichterungen soll es auch für den Einzelhandel geben: Laut Dreyer dürften die Geschäfte künftig eine Person pro fünf Quadratmeter Verkaufsfläche zulassen – bisher galt eine Fläche von zehn Quadratmetern pro Person.

Fußballspiele wieder mit Fans

Fußballspiele dürfen den Angaben nach wieder vor Zuschauern ausgetragen werden. Zehn Prozent der Zuschauerkapazität eines Stadions können die Vereine besetzen, und zwar unabhängig von Steh- oder Sitzplätzen. Im Fall des Fritz-Walter-Stadions wären das rund 5000. Auch dabei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. .

Die Verordnung soll zunächst bis zum 31. Oktober gelten.

zum ausführlichen Bericht

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Zum Artikel: Diese Weihnachtsmärkte sind bisher abgesagt

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