Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis Corona-Pandemie: Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis jetzt in Warnstufe rot

Im Rhein-Neckar-Kreis wird die Maskenpflicht nach dem Erreichen der Warnstufe rot ausgeweitet.
Im Rhein-Neckar-Kreis wird die Maskenpflicht nach dem Erreichen der Warnstufe rot ausgeweitet.

Mit einem Wert von 55,1 bei der Sieben-Tage-Inzidenz für Corona-Infizierte im Rhein-Neckar-Kreis gilt dort seit Samstag die Warnstufe rot. Wie das Landratsamt des Kreises mit Sitz in Heidelberg am Sonntagnachmittag mitgeteilt hat, ist dieser Wert, der die Anzahl neuer Corona-Fälle binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner angibt, am Sonntag bereits auf 60,2 gestiegen. Für die Stadt Heidelberg hat die Behörde die Sieben-Tage-Inzidenz mit 74,3 angegeben (ebenfalls Stand Sonntag). „Nachdem jetzt kreisweit die wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten ist, müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nun gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate weitere beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Diese hat der Rhein-Neckar-Kreis am Wochenende seinen Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung zukommen lassen“, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Spätestens ab Dienstag, 27. Oktober, gilt demnach eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe von 23 bis 6 Uhr. Außerdem gibt es Einschränkungen beim Alkoholausschank und -konsum und muss die Mund-Nasen-Maske in Warteschlangen sowie auf Wochenmärkten ebenso wie an bestimmten Plätzen, die die jeweiligen Kommune bestimmt, getragen werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis 31. Dezember.

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