Zweibrücken Corona-Beschränkungen: Das gilt am Dienstag
Inzidenz in Stadt und Landkreis sinkt
Stadt Zweibrücken (1 neuer Fall)
Inzidenz Dienstag, 11. Mai 2021: 73
Inzidenz Montag: 76
Inzidenz Sonntag:73
Inzidenz Samstag: 91
Inzidenz am Freitag: 79
Inzidenz am Donnerstag: 99
Inzidenz am Mittwoch: 114
In Zweibrücken gelten seit Sonntag, 0 Uhr, die Anordnungen der Bundesnotbremse für Inzidenzen über 100. Für Dienstag heißt dies: Geschäfte des nichttäglichen Bedarfs dürfen öffnen, wenn Kunden einen Termin vereinbart haben. Die Maßnahmen der Bundesnotbremse laufen am Mittwoch, 24 Uhr, aus. Dann gelten die Corona-Regeln des Landes, das bereits angekündigt hat, ab Mittwoch die Corona-Regeln zu lockern und unter anderem den gesamten Handel wieder zu öffnen. Aktuell gilt aber dies:
Ausgangssperre: von 22 bis 5 Uhr. Ausnahmen: Wege von und zur Arbeit, Gassi gehen
Schulen: Wechselunterricht
Kindergärten: Regelbetrieb in festen Gruppen
Gastronomie: geschlossen; Abholung (bis 22 Uhr) und Lieferdienst (unbegrenzt) erlaubt
Einzelhandel täglicher Bedarf: geöffnet
übriger Einzelhandel (zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Spielwaren): darf öffnen, vorher muss allerdings ein Termin vereinbart worden sein, die Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorlegen.
Friseure und Fußpflege: geöffnet für Getestete (negativer Schnelltest) und Geimpfte
Sport: maximal zu zweit, für Kinder maximal zu fünft kontaktlos erlaubt
Landkreis Südwestpfalz (1 neuer Fall)
Inzidenz Dienstag, 11. Mai 2021: 72
Inzidenz am Montag: 73
Inzidenz am Sonntag: 70
Inzidenz am Samstag: 74
Inzidenz am Freitag: 76
Inzidenz am Donnerstag: 77
Inzidenz am Mittwoch: 74
Im Landkreis Südwestpfalz gelten aktuell die Regeln für Risikogebiete mit Inzidenzen über 50, aber unter 100:
Ausgangssperre: keine
Schulen: Wechselunterricht
Kindergärten: Regelbetrieb in festen Gruppen
Gastronomie: Bewirtung von Getesteten und Geimpften in der Außengastronomie erlaubt, ebenso Abholung und Lieferdienst
Einzelhandel täglicher Bedarf: geöffnet
übriger Einzelhandel (zum Beispiel Kleidung, Spielwaren): geöffnet, allerdings muss vorher ein Termin vereinbart werden
Friseure und Fußpflege: geöffnet, Test oder Impfung nicht erforderlich, aber Maske
Sport: maximal zwei Erwachsene oder Familie oder maximal 20 Kinder, kontaktlos erlaubt
Überall dort, wo für den Zugang eine Testpflicht angeordnet ist, gilt: Man muss einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen. Oder einen Nachweis, dass man vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.